§ 1 Geltungsbereich, allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Thewes Training durchgeführten Leistungen, insbesondere für Ausbildungsleistungen zur Vorbereitung auf den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins und der Zusatzbescheinigung gem. §§ 5, 6 TfV sowie für Wiederholungs- und Auffrischungsschulungen gem. § 6 Abs. 6 TfV.
1.2 Thewes Training strebt die Anerkennung als Ausbildungsstelle beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gem. § 14 Abs. 3 i. V. m. § 14a TfV an. Bis zur Erteilung dieser Anerkennung werden Ausbildungsleistungen ausschließlich auf Grundlage und im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems des jeweiligen beauftragenden Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) erbracht. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 Satz 2 TfV i. V. m. § 7d AEG. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Thewes Training die hierfür erforderlichen Vorgaben, Verfahrensbeschreibungen und Regelwerke aus seinem Sicherheitsmanagementsystem rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn zur Verfügung zu stellen.
1.3 Mit der Angebotsannahme oder Kursanmeldung erkennt der Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt Thewes Training nur an, wenn Thewes Training dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Auch ein Verzicht auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich erfolgen.
1.5 Thewes Training behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grunds zu ändern. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung der Geschäftsbedingungen erforderlich ist, um in Folge einer Veränderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht wiederherzustellen, oder um zwingenden, gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen. Als weiterer sachlicher Grund kommt insbesondere in Betracht: Einführung neuer Leistungen durch Thewes Training, die eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern und den Vertragspartner nicht zu seinen Lasten beeinträchtigen, oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Vertragspartner ist. Die Änderung wird im Rahmen eines laufenden Vertragsverhältnisses erst wirksam, wenn der Vertragspartner von Thewes Training über die geplante Änderung schriftlich informiert wurde und er dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen (beginnend ab dem Zugang der Änderungsmitteilung) schriftlich widerspricht.